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Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen. Finanzlexikon: handelsrechthandelsrecht Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich somit um ein spezielles Gebiet des Privat-(Zivil)rechts obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist abhängig von der Kaufmannseigenschaft eines der beteiligten Rechtssubjekte. Es regelt die Rechtsgeschäfte der Kaufleute untereinander und auch diejenigen Rechtsgeschäfte, bei denen nur auf einer Seite ein Kaufmann auftritt (§ 345 HGB). An Kaufleute werden durch das Handelsrecht höhere Anforderungen gestellt, sie erhalten aber auch die Möglichkeit einer schnelleren Geschäftsabwicklung. Da der Kaufmann im Sinne des Handelsrechts weniger Schutz benötigt als der Nicht-Kaufmann, sind im HGB einige Schutzrechte gegenüber dem BGB gelockert. Weiterhin geht das Handelsrecht von der Vergütung jeder Tätigkeit aus, hierzu braucht es nicht unbedingt gesonderte Vereinbarungen. |
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